Alarmierende Zahlen  


Alarmierende Zahlen    

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei den rund 200 000 gemeldeten Bränden.
Beinahe jedes dritte Brandopfer ist ein Kind.

Rund 6 000 Menschen pro Jahr erleiden schwere Brandverletzungen, die oftmals zu bleibenden Körperschäden führen. Außerdem werden etwa 60 000 Menschen leicht verletzt.
95 Prozent aller Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung.
70 Prozent der Brandopfer werden nachts zwischen 23 und 7 Uhr im Schlaf überrascht.
Vier Fünftel der Brände entstehen in Privathaushalten, nicht in der Industrie.
Nur 7 Prozent aller deutschen Haushalte sind mit Rauchmeldern ausgestattet, in Großbritannien und Schweden sind es 75 beziehungsweise 70 Prozent.
Brandverhütung und/oder Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im  Betrieb tätigen, Unternehmer und Führungskräfte müssen

  • die zur Verhütung von Entstehungsbränden erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen  treffen,
  • die zur Brandbekämpfung erforderlichen Einrichtungen schaffen und unterhalten
  • sowie deren Benutzung üben lassen und
  • die Kollegen auf die mit ihrer Beschäftigung verbundenen Brandgefahren, wie zum Beispiel,
  • schadhafte und defekte Leitungen
  • schadhafte Steckdosen, Stecker und Schalter
  • zu viele Verbraucher (Lampen, Geräte) mit hoher Leistung an einer Steckdose
  • Abzweigstecker oder Steckvorrichtungen, die in Lampenfassungen eingesetzt werden können (verboten!)
  • maximale Nennleistung von Glühlampen
und
  • elektrische Sicherungen nicht geflickt werden dürfen!
  • stationäre Elektrogeräte alle 4 Jahre geprüft werden
  • mobilen Geräte alle 6 Monate von einer Elektrofachkraft geprüft werden
  • nach dem Kauf von Elektrogeräten die Sicherheits- und Brandschutzhinweise des Herstellers gelesen werden
  • hinweisen und gegebenenfalls, für eine sofortige Gefahrenbeseitigung sorgen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer und den Betriebsrat bei der Durchführung dieser Aufgaben zu beraten bzw. die Vorgesetzten zu unterstützen.

Die Beschäftigten müssen
  • den Weisungen zur Brandverhütung Folge leisten und
  • durch ihr Verhalten alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Explosionen unterstützen.

In größeren Betrieben hat sich der Aufbau einer Brandschutzorganisation bewährt. Sie erleichtert die Koordination aller technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

Entsprechend dem Risiko für die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Bränden und Explosionen kann ein Brandbekämpfungsplan erforderlich sein.

In diesem ist festzulegen,
  • wie die Löschanlagen beschaffen sein müssen,
  • wie der Betriebsablauf unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes optimal zu gestalten ist,
  • wie der Brandalarm ausgelöst wird und
  • was zur Rettung der Mitarbeiter und zur Bekämpfung des Brandes zu geschehen hat.
In diesem Zusammenhang ist auch zu denken an
  • rechtzeitige Alarmierung aller Mitarbeiter,
  • Räumung gefährdeter Gebäude über festgelegte und gekennzeichnete Fluchtwege und
  • Bergung wichtiger Unterlagen, wertvoller Teile oder auch gefährlicher Stoffe, z. B. Gasflaschen, aus dem Gefahrenbereich.
Die Brandbekämpfung durch Betriebsangehörige muss ebenso geregelt sein wie
  • das Einweisen der herbeigerufenen Feuerwehr,
  • das Einschalten der Notbeleuchtung und Notstromversorgung und
  • das Öffnen der Zufahrten.
Wichtige organisatorische Hinweise und Anregungen enthält DIN 14 096 "Brandschutzordnung".Feuerwehrpläne nach DIN 14 095  

"Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" sollen
  • schnelles Auffinden des Brandobjektes und
  • richtige Beurteilung der Lage
sicherstellen. Sie sind insbesondere wichtig bei großräumigen, unübersichtlichen Betriebsanlagen und für Bereiche,   in denen die Löschtrupps besonders gefährdet sind.

Damit diese Ziele erreicht werden, müssen Feuerwehrpläne ständig aktualisiert werden.

Wo der Einsatz der Feuerwehr nicht in besonderen Plänen mit der Feuerwehreinsatzleitung festgelegt ist und die Feuerwehr weder diese Pläne noch die Schlüssel der im Brandfall zu öffnenden Türen und Tore verwahrt, müssen Einweiser für die anrückende Feuerwehr gestellt werden, welche die betrieblichen Gegebenheiten genau kennen.